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Allgemeine Geschäftsbedingungen

Letzte Aktualisierung: 25. Juni 2025

1. Geltungsbereich und Vertragspartner

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen der Explore Escape Zone GmbH (nachfolgend "Veranstalter") und dem Kunden über Reiseleistungen des Veranstalters.

Explore Escape Zone GmbH
Alexanderplatz 1
10178 Berlin
Deutschland

Geschäftsführer: Stefan Müller
Handelsregister: HRB 12345 B
Umsatzsteuer-ID: DE123456789

2. Vertragsschluss

2.1 Reiseanmeldung

Mit der Reiseanmeldung bietet der Kunde dem Veranstalter den Abschluss eines Reisevertrages verbindlich an. Die Anmeldung kann schriftlich, mündlich, telefonisch oder elektronisch erfolgen. Der Anmeldende ist an seine Anmeldung gebunden.

2.2 Vertragsschluss

Der Vertrag kommt mit der Annahme durch den Veranstalter zustande. Die Annahme wird durch Übersendung einer Reisebestätigung erklärt. Mit der Reisebestätigung wird der Inhalt des Reisevertrages festgelegt.

3. Zahlung

3.1 Anzahlung

Nach Vertragsschluss wird eine Anzahlung in Höhe von 20% des Reisepreises fällig. Die Anzahlung ist innerhalb von 10 Tagen nach Erhalt der Reisebestätigung zu leisten.

3.2 Restzahlung

Die Restzahlung ist 30 Tage vor Reisebeginn fällig. Erfolgt die Buchung weniger als 30 Tage vor Reisebeginn, ist der gesamte Reisepreis sofort fällig.

4. Leistungen

4.1 Umfang der Leistungen

Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen ergibt sich aus der Reisebestätigung sowie den dort in Bezug genommenen Reiseunterlagen. Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.

4.2 Änderungen der Leistungen

Änderungen oder Abweichungen einzelner Reiseleistungen vom vereinbarten Inhalt des Reisevertrages, die nach Vertragsschluss notwendig werden und vom Veranstalter nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, soweit die Änderungen oder Abweichungen unerheblich sind.

5. Preisänderungen

Der Veranstalter kann den vereinbarten Reisepreis nur in den folgenden Fällen und erst ab 4 Wochen vor dem vereinbarten Abreisetermin erhöhen:

  • Erhöhung der Beförderungskosten
  • Erhöhung der Abgaben für bestimmte Leistungen
  • Änderung der für die betreffende Reise geltenden Wechselkurse

6. Rücktritt durch den Kunden

6.1 Rücktritt vor Reisebeginn

Der Kunde kann jederzeit vor Reisebeginn vom Reisevertrag zurücktreten. Maßgeblich ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Veranstalter. Bei einem Rücktritt fallen folgende Stornokosten an:

  • Bis 45 Tage vor Reisebeginn: 10% des Reisepreises
  • 44 bis 30 Tage vor Reisebeginn: 25% des Reisepreises
  • 29 bis 15 Tage vor Reisebeginn: 50% des Reisepreises
  • 14 bis 8 Tage vor Reisebeginn: 75% des Reisepreises
  • Ab 7 Tage vor Reisebeginn: 90% des Reisepreises

6.2 Ersatzperson

Der Kunde kann verlangen, dass an seiner Stelle eine andere Person in die Rechte und Pflichten aus dem Reisevertrag eintritt. Der Veranstalter kann diesem Verlangen widersprechen, wenn die Ersatzperson den besonderen Reiseerfordernissen nicht genügt.

7. Rücktritt durch den Veranstalter

7.1 Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl

Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird und der Rücktritt spätestens 21 Tage vor dem vereinbarten Abreisetermin dem Kunden erklärt wird.

7.2 Höhere Gewalt

Der Veranstalter kann vom Reisevertrag zurücktreten, wenn die Reise infolge höherer Gewalt erheblich erschwert, gefährdet oder beeinträchtigt wird.

8. Reiseversicherung

Wir empfehlen dringend den Abschluss einer Reiserücktrittsversicherung sowie einer Auslandsreise-Krankenversicherung. Informationen zu Versicherungsmöglichkeiten erhalten Sie bei der Buchung.

9. Haftung

9.1 Haftungsumfang

Die Haftung des Veranstalters für Schäden, die nicht Körperschäden sind, ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden des Kunden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbeigeführt wird.

9.2 Haftungsausschluss

Die Haftung für Gegenstände, die nicht zum Reisegepäck gehören oder üblicherweise nicht mitgeführt werden, ist ausgeschlossen, es sei denn, der Veranstalter hat diese Gegenstände in Kenntnis der besonderen Umstände in Verwahrung genommen.

10. Verjährung

Ansprüche wegen nicht vertragsgemäßer Erbringung der Reise hat der Kunde unverzüglich nach Rückkehr geltend zu machen. Ansprüche des Kunden nach §§ 651c bis 651f BGB verjähren in zwei Jahren.

11. Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen

Der Veranstalter informiert deutsche Staatsangehörige über die für die Reise geltenden Pass-, Visa- und Gesundheitsbestimmungen. Für Angehörige anderer Staaten gibt das zuständige Konsulat Auskunft.

12. Gerichtsstand und anwendbares Recht

Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand ist Berlin, sofern der Kunde Kaufmann ist oder keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland hat.

13. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Reisevertrages hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.

14. Streitbeilegung

Zur außergerichtlichen Beilegung von verbraucherrechtlichen Streitigkeiten aus Reiseverträgen ist die Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V. zuständig.

Kontakt der Schlichtungsstelle:
söp - Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr e.V.
Fasanenstraße 81
10623 Berlin
Internet: www.soep-online.de

Kontakt

Adresse Alexanderplatz 1, 10178 Berlin, Deutschland
Telefon +49 30 12345678
E-Mail [email protected]

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